Einbürgerungsbewerber

  1. Nach dem Urteil müssen Einbürgerungsbewerber sich nicht nur mündlich auf Deutsch verständigen können, sondern auch "gewisse Kenntnisse der deutschen Schriftsprache" haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.10.2005)
  2. Seit Jahren klärt Bayern durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz ab, ob Einbürgerungsbewerber als Extremisten aufgefallen sind. ( Quelle: Die Welt 2001)