Eingriffs-

  1. Nach seinen Informationen seien bei den Nachbesserungen der Verträge die Eingriffs- und Mitbestimmungsrechte des BEV bei der künftigen Verwaltung der Wohnungen durch die übernehmenden Gesellschaften verbessert worden. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Beide Häuser bauten auf Dauerleihverträge, deren Laufzeit mittlerweile bis zum Jahr 2025 reicht; versehen freilich mit zahlreichen Fußangeln, was die Eingriffs- und Austauschrechte des Eigentümers angeht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.07.2005)