Von wachsender Bedeutung sei die Ausgleichs- und Eingriffsregelung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Eine in Paragraph 10 ausführlich geschilderte Eingriffsregelung verbietet alle vermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Das fordert die so genannte Eingriffsregelung, die im Naturschutzrecht verankert ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2001)
Nun aber lasse die sogenannte Eingriffsregelung die Landwirte weiter gewähren, wenn sie nach "guter fachlicher Praxis" arbeiten.
( Quelle: Welt 1996)