Einkommensgrenze

  1. Oberhalb von 1240 Mark bis zu einer Einkommensgrenze von 1575 Mark reduziert sich dieser Zuschuss. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Der Grund: Die Einkommensgrenze, bis zu der steuerfrei verdient werden kann, wurde vom Bonner Finanzministerium nicht etwa parallel mitangehoben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Mittlerweile gibt es auch große Zweifel, ob bei dieser Einkommensgrenze tatsächlich nur die zehn Prozent der Ehepaare betroffen wären, die zu den Spitzenverdienern zählen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.10.2002)
  4. Für Paare soll die Einkommensgrenze von 51 000 auf 30 000 Euro sinken, für allein Erziehende von 38 000 auf 23 000 Euro. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2003)
  5. Eine vierköpfige Familie beispielsweise könnte dann bis zu einer Einkommensgrenze von 2600 DM ergänzend Sozialhilfe beanspruchen. ( Quelle: Welt 1997)
  6. Nach dem neuen Konzept soll ein Häuslebauer acht Jahre lang 5000 Mark Zulage kassieren, sofern er nicht mehr als 120 000 Mark im Jahr verdient; bei Ehepaaren gilt die doppelte Einkommensgrenze. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Der Verband erklärte am Montag in Bonn, mit der geplanten Senkung der Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage um ein Drittel auf 80 000 Mark für Ledige und 120 000 Mark für Verheiratete werde die "Axt an die letzte Stütze des Wohnungsbaus gelegt". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Wird es für die Förderung eine Einkommensgrenze geben? ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  9. Für einen Vier-Personen-Haushalt würde die Einkommensgrenze dann bei 49 400 Mark liegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  10. Die Einkommensgrenze für die pauschale Steuerbezahlung liegt in ganz Deutschland einheitlich bei 610 DM. ( Quelle: Welt 1997)