Einvernehmensbehörde

  1. Sollte das als fortschrittsfeindlich geltende BfN zur Einvernehmensbehörde bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Agrarprodukten werden, können sich Agrarindustrie und Saatguthersteller weitere Genehmigungsanträge sparen, befürchten Experten. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.10.2002)