Entlassungsankündigung

  1. Kündigung per E-Mail gilt Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter per E-Mail, so gilt die Entlassungsankündigung mit dem Tag als zugegangen, an dem die e-mail im elektronischen Briefkasten des Empfängers gelandet ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2003)