Entlastungswirkung

  1. Die Heraufsetzung der Altersgrenze um ein Jahr bedeutet aber eine Entlastungswirkung von etwa anderthalb Beitragssatzpunkten. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Außerdem müsse die Entlastungswirkung auch nach oben begrenzt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)