Entrichtung

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  1. Der Anspruch des Kl. auf Entrichtung der Abwasserabgabe ist gegenüber den von ihm weiter geltend gemachten Ansprüchen auf Zahlung eines Entgelts für Wasserlieferung und Abwasserabnahme im prozessualen Sinne selbständig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Anders ist dies nur, wenn das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, daß dem Steuerpflichtigen nach Entrichtung der Einkommensteuer nur ein Betrag verbleibt, der das sozialhilferechtlich garantierte Jahresexistenzminimum unterschreitet (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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