Entschlüsselungsprogramm

  1. Die beiden Beamten, die in dem Fall ermittelten, erklärten, sie hätten die Nummer der 61-jährigen Schauspielerin nur für ein spezielles Entschlüsselungsprogramm genutzt, seien damit aber nicht auf den Pornoseiten gesurft. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.07.2005)