Erbbauberechtigte

  1. Üblich ist der Heimfall, wenn der Erbbauberechtigte mehrere Monate lang seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. ( Quelle: Die Welt vom 08.11.2005)
  2. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)