Darüber hinaus "ist die Einstellung zur Erhaltung der Gesundheit schichtenspezifisch", heißt es in Studien der Kassen.
( Quelle: Welt 1999)
Auf Erholungsurlaub und Überstundenausgleich besteht ein Rechtsanspruch, der von Gewerkschaften erkämpft worden ist zur Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)