Erstversterbenden

  1. "Wer von unseren Kindern (Erben) nach dem Tode des von uns beiden Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, der soll auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur seinen Pflichtteil erhalten." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wie hoch ist der Pflichtteil unserer drei gemeinsamen Kinder nach dem Erstversterbenden? ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)