Fälligkeitsregelung

  1. Daran schließen eine Verkehrswertfeststellung durch Gutachter, ein Ausschluß des Ansatzes von Wertverbesserungen durch den Käufer sowie eine Fälligkeitsregelung an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dabei ist an die Fälligkeitsregelung in § 36 Abs. 1 BAT anzuknüpfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)