Die Heiratswilligen müssen das Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde mitbringen, einen Auszug aus dem Melderegister, damit gesichert ist, dass keiner bereits verheiratet ist, den Personalausweis und gegebenenfalls den Scheidungsnachweis.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)
Nur vorzeigen muss man: Wehrdienstausweis, frühere Renten-bescheide, Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch, Belege für Erziehungszeiten, Adoptionen, Pflegschaften und ähnliches.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.04.2002)