Familienbuch

  1. Die Heiratswilligen müssen das Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde mitbringen, einen Auszug aus dem Melderegister, damit gesichert ist, dass keiner bereits verheiratet ist, den Personalausweis und gegebenenfalls den Scheidungsnachweis. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)
  2. Nur vorzeigen muss man: Wehrdienstausweis, frühere Renten-bescheide, Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch, Belege für Erziehungszeiten, Adoptionen, Pflegschaften und ähnliches. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.04.2002)