Feineinstellung

  1. Er könnte, nicht zuletzt zum Zwecke der Feineinstellung des Steueraufkommens, um den Spitzensatz von 35 Prozent erweitert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Sie kennen aber einige weitere Faktoren, die ebenfalls die Feineinstellung des Erbguts regulieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2001)