Flottillenadmirals

  1. Bundeswehrsoldaten, die einem Marschbefehl zum Einsatz in Somalia folgen, oder Vorgesetzte, die ihn erteilen, machen sich nach Auffassung des Flottillenadmirals a. D. Elmar Schmähling nach dem Soldatengesetz (Paragraph 10 und 11) strafbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Die Grüne protestierte empört bei Schönlein gegen die Ausladung des einstigen Flottillenadmirals. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Und damit zum Teil scheiterte, wie in Berlin im Falle des Flottillenadmirals a. D. Elmar Schmähling. ( Quelle: Welt 1998)