Flowtex-Betriebsprüfung

  1. Nach Überzeugung des Gerichts ist es nicht erwiesen, dass ein für die Flowtex-Betriebsprüfung zuständiger Finanzbeamter aus Karlsruhe Beihilfe zum Betrug geleistet hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.07.2005)