Formular-Vereinbarung

  1. Richtig hat das LAG auch erwogen, daß es nicht darauf ankomme, in wie vielen Fällen die ASt. bisher die Formular-Vereinbarung angewandt hat; maßgebend ist allein, daß sie bei allen Beurlaubungswünschen von Gastarbeitern Verwendung finden soll. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)