Fußgängerzonen

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  1. Die Inhaberin einer Vertriebsfirma für Presseerzeugnisse hatte die Stadt Mannheim verklagt, weil sie der Ansicht war, dass der Handverkauf von Zeitungen an Sonntagen in Fußgängerzonen und in Zentren des Stadtgebiets erlaubnisfrei sei. ( Quelle: Die Zeit (33/2001))
  2. Roller aller Art, auch große Tretroller für Erwachsene, dürfen in Fußgängerzonen gefahren werden (Oberlandesgericht Oldenburg, Az: DAR 96, 470). ( Quelle: BILD 1997)
  3. Sie ist ja auch die Frau, die sich gerne nackt in Fußgängerzonen fotografieren lässt und die in das von 28 Kameras und 70 Mikrofonen überwachte RTL-2-Gefängnis ihre "chinesischen Liebeskugeln" mitgenommen hat (das sagt die auch noch). ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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