In der aktuellen Gesetzeslage sieht der GWW eine Diskriminierung der Werbeartikel im Vergleich zu anderen Kommunikationsinstrumenten wie etwa TV-Spots, deren enorme Kosten voll absetzbar seien.
( Quelle: Die Welt vom 10.08.2005)
Die städtische Wohnbaugesellschaft GWW soll künftig nur in begründeten Ausnahmefällen Mieten verlangen dürfen, die den jeweils gültigen Mittelwert des Mietspiegels überschreiten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.04.2005)