Gegenmeinung

  1. Eine Gegenmeinung äußerten zwei der sechs Institute. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  2. Nach der Gegenmeinung kommt den Vorschriften über die Abschnittsbesteuerung Vorrang zu (vgl. Böddinghaus/Klevemann, DB 1987, 120). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Gegen jede - und sei sie auch noch so klug geäußerte - Meinung gibt es eine Gegenmeinung. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.03.2005)
  4. Die Gegenmeinung, die vor allem Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig vertritt, stützt ihre Forderung nach Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage vornehmlich auf das 1984 im Volkszählungsurteil konstruierte "informationelle Selbstbestimmungsrecht". ( Quelle: Welt 1998)