Geldeinlagepflicht

  1. Dr. O übernahm eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 60000 DM, die Bekl. eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 240000 DM. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dr. O übernahm eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 60000 DM, die Bekl. eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 240000 DM. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)