Es gibt ein Grundsatzurteil, wonach es ausländischen Mitbürgern in Wohnanlagen mit Gemeinschaftsantennen bzw. Kabelanschluß gestattet werden muß, private Satellitenschüsseln zu installieren, um ihre Heimatsender empfangen zu können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Über Einzel- und Gemeinschaftsantennen erreichen sie rund zehn Millionen Haushalte, außerdem speisen sie die Kopfstationen der Telekom für die Kabelnetze.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)