Gerichtsweges

  1. Bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dann (aufgrund einer erst nach Ausschöpfung des ordentlichen Gerichtsweges zulässigen Verfassungsbeschwerde) entscheidet und die gebotene Klarheit schafft, können Jahre vergehen. ( Quelle: Junge Welt 1999)