Geringfügig Beschäftigte

  1. Geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst bis zu 530 Mark sollen nach Ansicht der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Geringfügig Beschäftigte, die sogenannten 630-Mark-Arbeitskräfte, unterliegen der Kranken- und Rentenversicherungspflicht. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  3. Geringfügig Beschäftigte sollten dann rund 1000 Mark im Monat verdienen können, ohne Steuern abführen zu müssen, sagte ZDH-Generalsekretärs Hanns-Eberhard Schleyer. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind in das Meldeverfahren einbezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)