Gesamtprovision

  1. Die Parteien streiten darüber, ob die drei beteiligten Makler - der Widerkl., der Widerbekl. und der Zeuge H - eine Drittelung der Gesamtprovision (Verkäufer - zuzüglich Käuferprovision) vereinbart haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)