Gesamtwertes

  1. Deutschland erhielt in einer Ausnahmeklausel das Recht zugestanden, bei Inlandsverkäufen von Kunstwerken bis Mitte 1999 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent - allerdings auf Grundlage des Gesamtwertes - vorzuschreiben. ( Quelle: FAZ 1994)