Geschäftsanteilskäufer

  1. Die Kl. ist nur noch deshalb Gesellschafterin der Bekl., weil der Geschäftsanteilskäufer K, der frühere Geschäftsführer der Bekl., bisher den Kaufpreis für den von ihm erworbenen Geschäftsanteil nicht gezahlt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)