Gesetzesrecht

  1. Die Auffassung, Art. 1 § 1 BeschFG 1985 sei verdeckt tarifdispositives Gesetzesrecht, das tarifvertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die verfassungskonforme Auslegung von subkonstitutionellem Recht (27) ist - bislang - das ranghöchste Rechtsauslegungsprinzip, weil es seine Kraft aus dem Satz "Verfassungsrecht bricht Gesetzesrecht" bezieht (28). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)