Gesetzlich

← Vorige 1 3
  1. Gesetzlich Krankenversicherte müssen künftig einen deutlich höheren Anteil ihrer Vorsorge- und Behandlungskosten aus der eigenen Tasche bezahlen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.07.2003)
  2. "Gesetzlich vorgeschrieben sind 95 Prozent.". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Gesetzlich Versicherte sollten vorsorglich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Gesetzlich geregelt ist die Lebend-Organspende momentan noch nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Beide Elemente stoßen in dieselbe Richtung: Gesetzlich Versicherte müssen in Zukunft mehr aus eigener Tasche bezahlen, Arbeitgeber wiederum werden über den gesunkenen Beitragssatz im Verhältnis stärker entlastet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2003)
  6. Gesetzlich vorgeschriebene Umweltgrenzwerte würden deutlich unterschritten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Schwankungsreserve am Ende eines Jahres 50 Prozent einer Monatsausgabe der Rentenversicherung betragen muss. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2003)
  8. Kassenwechsel: Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer, die zum Jahresbeginn 1997 ihre Krankenkasse wechseln möchten, müssen bis zum 30. September bei ihrer alten Kasse die Kündigung eingereicht haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für die ab 2005 fällige Zusatzversicherung für Zahnersatz möglicherweise mehr bezahlen als im Rahmen der Gesundheitsreform vorgesehen war. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2004)
  10. Gesetzlich ist sie in Deutschland seit 1997 geregelt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.09.2004)
← Vorige 1 3