Gesetzwerdung

  1. Auch wenn dieses Gesetz die Haftung bei weitem nicht so verschärft, wie es die Mühen seiner Gesetzwerdung und die Diskussion vermuten lassen (9), wird seine bloße Existenz die Inanspruchnahme der Hersteller für Produktfehler fördern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)