Gewerbeuntersagung

  1. Deshalb müsse sich die Gewerbeuntersagung auf alle Gewerbearten und auch auf jegliche Tätigkeit als leitender Angestellter erstrecken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.11.2001)
  2. Auch eine Gewerbeuntersagung für die Inhaberin erwies sich als nicht durchsetzbar. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  3. Damit die für die Gewerbeuntersagung zuständigen Verwaltungsbehörden überhaupt Kenntnis von Gewerbeverstößen erhalten, sind sie auf die Mitwirkung bzw. Auskunftserteilung anderer Behörden angewiesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)