In einer zweiten Stufe, vom Jahr 2000 an, ist geplant, den Grundfreibetrag weiter zu erhöhen und die Steuersätze erneut zu senken.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Der Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro.
( Quelle: )
Davon können aber der Grundfreibetrag von 12000/24000 Mark, die Werbungskostenpauschale von 200 Mark, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 108 Mark und die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung abgezogen werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Für jede Person ist ein Grundfreibetrag von 7700 Euro vorgesehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)