Grundfreibetrag

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  1. In einer zweiten Stufe, vom Jahr 2000 an, ist geplant, den Grundfreibetrag weiter zu erhöhen und die Steuersätze erneut zu senken. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Der Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro. ( Quelle: )
  3. Davon können aber der Grundfreibetrag von 12000/24000 Mark, die Werbungskostenpauschale von 200 Mark, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 108 Mark und die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung abgezogen werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Für jede Person ist ein Grundfreibetrag von 7700 Euro vorgesehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)
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