Grundsatzregelung

  1. Richthofen kritisierte auch eine im März erlassene Grundsatzregelung, wonach Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst statt 14 Werktagen im Kalenderjahr nur noch 12 Tage binnen zweier Jahre Sonderurlaub gewährt werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)