Grundschuld

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  1. Für eine allein am Interesse der Bekl. orientierte ergänzende Vertragsauslegung bezüglich der Sicherungszwecke einer Grundschuld sei kein Raum. Gegen diese Ausführungen wendet sich die Revision mit Erfolg. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Auch eine Zwangsvollstreckung wird oft erfolglos bleiben, da andere Gläubiger, für die eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen ist, bei der Zwangsversteigerung der Wohnung bevorzugt berücksichtigt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.06.2004)
  3. Die Rentnerin sollte auf Vorschlag des Bochumer Sozialamts ein Hausgrundstück mit einer Grundschuld belasten, mit dem sie ihren Lebensabend finanziell absichern wollte. ( Quelle: Handelsblatt vom 09.06.2005)
  4. Er hat wenig Hoffnung, dass das Areal, auf dem eine Grundschuld von etwa 50 Mio. Euro lastet, demnächst zu neuem Leben erweckt werden könnte. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.09.2003)
  5. B hatte der Gesellschaft gegenüber erklärt, daß er seine Grundschuld subordiniert und die Gesellschaft mit den Mitteln aus der Grundschuld gegenüber der Bank freistellt (Rangrücktrittserklärung). - 2. Alt.: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. B hatte der Gesellschaft gegenüber erklärt, daß er seine Grundschuld subordiniert und die Gesellschaft mit den Mitteln aus der Grundschuld gegenüber der Bank freistellt (Rangrücktrittserklärung). - 2. Alt.: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Für das Erbbaurecht wird ein Grundbuch angelegt (Erbbaugrundbuch 14 ErbbRVO), in das auch eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die Bekl. ist nicht berechtigt, wegen der nach 1983 begründeten Firmenverbindlichkeit des Ehemanns der Erblasserin die Zwangsvollstreckung aus der 1980 bestellten Grundschuld zu betreiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Die Stadt hatte das Heimfallrecht ausgeschlagen, um nicht Millionen Euro an Banken zahlen zu müssen, die ihre VfB-Kredite mittels Grundschuld absicherten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 29.10.2004)
  10. Kurz vor Konkurssantragstellung kommen H und B darin überein, daß die Grundschuld des B auf keinen Fall im Konkurs der GmbH "haften" soll. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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