Grundtarif

  1. Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Der Aufschlag kann den Grundtarif aber manchmal um bis zu 20 Prozent erhöhen. ( Quelle: ZDF Heute vom 09.06.2004)