Höchststrafen

  1. So sollen bei Bestechlichkeit und Bestechung die Höchststrafen von fünf auf zehn Jahre Gefängnis heraufgesetzt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Höchststrafen für Mitglieder und Anführer krimineller Vereinigungen mit terroristischem Hintergrund sollen auf 20 beziehungsweise 30 Jahre verdoppelt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.12.2005)