HAG

  1. Zur Fürsorgepflicht des Auftraggebers bei der Anmeldung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden zur Sozialversicherung vgl. Nr. 1 zu § 2 HAG. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. "Dieses Geld war im Moment der Einzahlung verloren, es wurde gegen die laufenden operativen Verluste der HAG gebucht", sagte Weiland. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Die Entgelte dürfen nicht "unzulänglich" sein (§ 19 Abs. 1 Satz 2 HAG), wobei die Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Betriebsarbeiters einen Maßstab abgeben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Land Minderentgelte (§ 25 HAG) einklagte, den Status von Heimarbeitern hatten und Heimarbeit i. S. des Ges. verrichteten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)