Haftungsvoraussetzung

  1. An dieser Haftungsvoraussetzung fehlt es, wenn - wie es das BerGer. für möglich hält - der Zeuge P von dem Bekl. als Subunternehmer mit dem Abschlagen des Putzes beauftragt war und dessen Arbeitnehmer an der Baustelle tätig waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)