Hausgeld

  1. Erläutert werden Kaufvertrag, Finanzierung, steuerliche Vergünstigungen, Rechtsgrundlagen, das gemeinschaftliche Eigentum und daraus sich ergebende Rechte und Pflichten, die Verwaltung, das Hausgeld und die Jahresabrechnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Diese Beitragszahlungen nennt man Wohngeld oder Hausgeld. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Zu den gemeinschaftlichen Geldern zählt das Wohn- oder Hausgeld, Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nachzahlungen auf die Jahresabrechnungen und Sonderumlagen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)