Heimarbeitsverhältnisses

  1. Wenn er auch nach Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses noch Verg. erhalten kann, so dient dies ledigl. dem Ausgleich, da zu Beginn des Heimarbeitsverhältnisses die Feiertagsverg. mit halbjährlicher Verspätung eintritt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Wenn er auch nach Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses noch Verg. erhalten kann, so dient dies ledigl. dem Ausgleich, da zu Beginn des Heimarbeitsverhältnisses die Feiertagsverg. mit halbjährlicher Verspätung eintritt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)