Eine Erhöhung mit Zustimmung des Heimbewohners und eine Erhöhung durch einseitige Erklärung des Heimträgers, wenn diese Möglichkeit im Heimvertrag vorgesehen ist.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )
Weil dies aber nicht ausreicht, sollte der Gesetzgeber in einem Hearing 'grundsätzliche Überlegungen' über eine Förderung anstellen, die sich am Einkommen und an der Bedürftigkeit des einzelnen Heimbewohners orientiert.( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995 )