Heizkessels

  1. Wäre der frostbedingte Bruch eines Rohres innerhalb des Heizkessels bereits nach dieser Vorschrift versichert, wäre die besondere Regelung von Frostschäden an Heizkesseln in § 4 II a Nr. 2 VGB überflüssig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ändert sie sich, dann wird die Leistung des Heizkessels nachgeführt. ( Quelle: Die Zeit 1995)