Nachbarn hatten sich bei der Hausverwaltung beschwert, dass gelegentlich Hundebellen aus der Wohnung der contergangeschädigten Mitbewohnerin zu hören sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.11.2001)
Die Reaktion des KWS-Wachmanns ist stets die gleiche: Die Kombination von Taschenlampenlicht, Hundebellen und klaren Worten wirkt in den allermeisten Fällen.
( Quelle: Kieler Nachrichten vom 24.06.2005)