Inbetriebnahmen

  1. Durch Subunternehmer damit zusammenhängend die Einrichtung von Industrieanlagen, von Raffinerien und Anlagen der chemischen und der Bergbauindustrie, die Einrichtung von Fertigungsanlagen und Fabriken derartiger Betriebe und deren Inbetriebnahmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)