Informationsträgers

  1. Zum Beispiel darf die Leitungsebene "alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes erstellten oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung", nicht zu ihren persönlichen Ablagen nehmen. ( Quelle: Die Zeit (46/2001))