Jahresexistenzminimum

  1. Das zu versteuernde Einkommen des Ast. ist mit 8717 DM so gering, daß ihm bei Entrichtung der festgesetzten Einkommensteuer von 867 DM nur ein Betrag verbleibt, der das sozialhiferechtlich garantierte Jahresexistenzminimum unterschreitet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Anders ist dies nur, wenn das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, daß dem Steuerpflichtigen nach Entrichtung der Einkommensteuer nur ein Betrag verbleibt, der das sozialhilferechtlich garantierte Jahresexistenzminimum unterschreitet (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)