Jahresschlussrechnung

  1. Sollte ein Kunde weiterhin seine Zahlungen kürzen, nehmen wir eine Jahresschlussrechnung vor und würden bei Zahlungsverweigerung des anstehenden Rechnungsbetrages ein Mahnverfahren einleiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.01.2005)