Juristin.Diese

  1. Oftmals haben die Säumigen - zumeist Väter, die den Unterhalt schuldig bleiben - daraufhin begonnen zu zahlen, um das Strafmaß abzumildern, erläutert die Juristin.Diese Auseinandersetzung führe der Kreis auch im Sinne der Kinder und ihrer Mütter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2004)