Körperschaftsteuerfälle

  1. Nach diesem Prinzip sollen mindestens 70 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuerfälle unter die Lupe genommen werden, bei denen die Einkünfte 400.000 Mark übersteigen oder mehr als 200.000 Mark Verluste pro Jahr angegeben sind. ( Quelle: TAZ 1997)